ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des PKW zum Parkdeck, seinen Rücktransport von dort zum Flughafen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.
II. Vertragsabschluss: Vertragspartner sind der Kunde und die parkdienst-kl. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er der parkdienst-kl gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der parkdienst-kl eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung: Die parkdienst-kl hält die dem Kunden bestätigten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit und ist verpflichtet, im Falle des Vertragsabschlusses die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die parkdienst-kl kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
IV. Rücktritt: Die parkdienst-kl räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat der parkdienst-kl Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die parkdienst-kl hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der parkdienst-kl kein Schaden oder der von der parkdienst-kl entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungs-pauschale. Der Kunde und die parkdienst-kl sind darüber hinaus jeder berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund sind im übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie die berechtigte Besorgnis von der parkdienst-kl, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden, anzusehen. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. Haftung der parkdienst-kl:
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der parkdienst-kl auftreten, wird sich die parkdienst-kl auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde es schuldhaft, der parkdienst-kl einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes oder Schadenersatz nicht ein. Die parkdienst-kl schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeugs oder beweglicher / eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Autotelefon, Handy, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnlichem) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist der parkdienst-kl vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte (Hagel-, Sturm-, bzw.
Überflutungsschäden). Die parkdienst-kl ist mit größter Sorgfalt bemüht, das Fahrzeug innerhalb der prognostizierten Zeit zum Flughafen Stuttgart zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen Stuttgart, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen Terminen, sind ausgeschlossen. Die parkdienst-kl garantiert nicht für die rechtzeitige Erreichung eines Termins des Kunden. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Parkdeck von der parkdienst-kl verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an der parkdienst-kl ab, soweit die parkdienst-kl aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Die parkdienst-kl kann das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Parkdeck verweigern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch das Befahren des Parkdecks oder das Abstellen auf dem Gelände Gefahren für die Betriebssicherheit der parkdienst-kl entstehen können oder das Abstellen des Fahrzeuges unerlaubte Handlungen Dritter befürchten lässt.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Auch hierbei ist den Anweisungen der parkdienst-kl, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit der Übergabe des Fahrzeuges versichert der Kunde, das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind der parkdienst-kl, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorgezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist die parkdienst-kl berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
VI. Schlussbestimmungen: Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Flughafen Stuttgart, bzw. Leinfelden Echterdingen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Stuttgart. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Stuttgart als Gerichtsstand. Die parkdienst-kl ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Entgelte: Für das Einstellen eines Kraftfahrzeugs werden Entgelte fällig. Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Preis. Die anzuwendende Zeitdauer beginnt mit dem Abholen des Fahrzeuges und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges. Die Preise verstehen sich inklusive des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes.
VIII. das Unternehmen parkdienst-kl steht in keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Flughafen Stuttgart GmbH
parkdienst-kl
Scottweg 3
70771 Leinfelden Echterdingen
Tel. 0711-2206656
E-Mail:
Echterdingen, im August 2006 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 282231393
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